Anlage 3

HERRSCHAFT DER GEWALT
RECHT DER STARKEN UND REICHEN: DAS INTERNATIONALE
KRIEGSVERBRECHERTRIBUNAL FÜR JUGOSLAWIEN - BEZAHLT VON
DER US-REGIERUNG UND EINIGEN MILLIARDÄREN.

Von Michel Collon

Das Internationale Kriegsverbrechertribunal für Jugoslawien mit
Sitz in
Den Haag
hat bereits während des NATO-Krieges vor zwei Jahren Slobodan
Milosevic,
den
damaligen Präsidenten Jugoslawiens, wegen Kriegsverbrechen und
Verbrechen
gegen die Menschlichkeit angeklagt. Gleichzeitig lehnt es das
Tribunal
ab,
Kriegsverbrechen der NATO und albanischer Terroristen zu
untersuchen.
Bereits
die Einrichtung des Tribunals durch den Sicherheitsrat der
Vereinten
Nationen war
äußerst umstritten. Aber vor allem seine Arbeitsweise verletzt
Grundprinzipien des
internationalen Rechts.

Nach Artikel 16 Statut des Tribunals arbeitet der Ankläger
unabhängig.
Insbesondere darf er keine Weisungen einer Regierung
entgegennehmen.
Artikel 32
besagt, daß die Vereinten Nationen für die Kosten des Tribunals
aufkommen
müssen. Diese beiden Prinzipien - Unabhängigkeit der Anklage
und
unabhängige
Finanzierung - werden jedoch systematisch mißachtet.

Gabriella Kirk McDonald, die Präsidentin des Tribunals selbst,
sagte vor
dem
US-Supreme Court: "Wir profitieren von der starken
Unterstützung durch
die
beteiligten Regierungen und uns zugeneigter Einzelpersonen wie
Ministerin
Albright. Als ständige Vertreterin bei den Vereinten Nationen
war sie
fest
entschlossen, das Tribunal einzurichten. Wenn wir von ihr
sprechen,
nennen wir sie
oft die ‚Mutter des Tribunals'" Eine bezaubernde Mutter! Erst
kürzlich
im
US-Fernsehen auf das Embargo gegen den Irak angesprochen,
erklärte die
mehrjährige Außenministerin der USA, der Tod einer halben
Million
irakischer
Kinder sei "gerechtfertigt".

Als die Chefanklägerin des Tribunals, Louise Arbour, Anklage
gegen
Slobodan
Milosevic erhob, informierte sie erst den damaligen
US-amerikanischen
Präsidenten William Clinton. Zwei Tage später dann den Rest der
Welt.
Wie ihre
Nachfolgerin Carla Del Ponte traf sie sich mehrfach öffentlich
mit
US-amerikanischen und NATO-Offiziellen. 1996 traf sie den
NATO-Generalsekretär und den Oberkommandierenden der NATO für
Europa um
die Modalitäten der Zusammenarbeit zu diskutieren. Anschließend
wurde
ein
entsprechendes Memorandum unterzeichnet.

Wes Brot ich ess' ...

1994 und 1995 erhielt das Kriegsverbrechertribunal von der
US-Regierung
700000
US-Dollar (1,5 Millionen DM) in bar und Computer im Wert von
fünf
Millionen
DM. Von der Rockefeller Foundation erhielt es 50000 US-Dollar
(110000
DM)
und vom Börsenspekulanten George Soros 150000 US-Dollar (330000
DM). Zur

selben Zeit finanzierte Soros die wichtigste
Separatistenzeitung im
Kosovo.
Weitere Spender sind der Mediengigant Time Warner, was
vielleicht
erklärt,
warum die dunklen Seiten des Tribunals von den Medien
verschwiegen
werden,
und das von Ronald Reagen gegründete "Institute for Peace".

Viele Juristen des Tribunals kommen von der "Coalition for
International
Justice".
Diese "Koalition für internationale Gerechtigkeit" wurde
ebenfalls von
George
Soros gegründet und wird von ihm finanziert. Im Mai letzten
Jahres
bedankte sich
die Präsidentin dieser Organisation bei der US-Regierung für
"die
großzügige
Spende von 500000 US-Dollar" (1,1 Millionen DM). In einer Rede,
die sie
am 12.
Mai 2000 vor dem US-amerikanischen Rat für internationale
Beziehungen in
New
York hielt, sagte sie: "Der moralische Auftrag, die Gewalt in
der Region
zu
beenden, wird von allen geteilt, inklusive der
Privatwirtschaft. Ich
freue mich
daher, daß ein führendes Unternehmen uns kürzlich Computer im
Wert von
drei
Millionen Dollar (6,6 Millionen DM) gespendet hat."

.... des Lied ich sing'

Bei diesen Sponsoren ist es leicht verständlich, daß das
Kriegsverbrechertribunal
nur Feinde der USA verfolgt. Die von kroatischen und
muslimischen
Nationalistenführern zwischen 1991 und 1995 begangenen
Verbrechen werden

hingegen nicht verfolgt. Ebenso wenig werden die Führer der UCK
oder der
NATO
angeklagt. Letztere sind immerhin verantwortlich für einen
illegalen
Angriffskrieg,
die gezielte Zerstörung der jugoslawischen zivilen
Infrastruktur und die

Verwendung von verbotenen Waffen wie Clusterbomben und
DU-Geschosse. Und

genau hier liegen auch die wahren Gründe für die Jagd auf
Milosevic:
Erstens
handelt es sich um den Versuch, das ganze serbische Volk zu
beschuldigen
und
dabei die Tatsache zu verbergen, daß die USA und Deutschland
die Kriege
in
Jugoslawien provozierten und verlängert haben. Zweitens sollen
Staatschefs, die
sich der kapitalistischen Globalisierung widersetzen,
eingeschüchtert
und drittens
soll der kriminelle Krieg der NATO reingewaschen werden,
nachdem der
Vorwand des Krieges und die Medienlügen immer weniger geglaubt
sind.

Das Internationale Kriegsverbrechertribunal für Jugoslawien
wurde 1993
auf
Drängen von Madeleine Albright durch den von den USA
dominierten
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eingerichtet. Der
damalige
Generalsekretär
der Vereinten Nationen stellte in seinem Report fest, daß der
normale
Weg zur
Einrichtung eines solchen internationalen Strafgerichts "ein
internationaler Vertrag"
gewesen wäre, "ausgearbeitet und anerkannt durch die
Mitgliedsstaaten,
denen
volle Souveränität zugestanden wird". (Report Nr. X S/25704,
Abschnitt
18) Aber
die USA setzten sich mit ihrer willkürlichen Interpretation von
Kapitel
VII der
Charta der Vereinten Nationen durch, das dem Sicherheitsrat
erlaubt,
"zur
Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen
Sicherheit
erforderliche Maßnahmen durchzuführen". Ist die Einrichtung
eines
Strafgerichts
eine solche Maßnahme im Sinne der Charta der Vereinten
Nationen? Wohl
kaum.
Schon die Einrichtung des Kriegsverbrechertribunals verletzte
somit
internationales Recht.

Ohne Präzedenzfall in der Geschichte des internationalen
Rechts, wurde
das
Tribunal beauftragt, sein eigenes Statut selbst festzulegen.
Dieses
Statut wurde im
Folgenden mehrfach verändert, was keine Schwierigkeit
darstellt: Die
Präsidentin
kann Veränderungen selbständig vornehmen, sie muß sie sich
lediglich per
Fax von
den anderen Richtern bestätigen lassen. Die Normen des
Tribunals wirken
außerdem rückwirkend und können so den Ereignissen nachträglich
angepaßt

werden. Auch die Anklage kann, im Gegensatz zur Verteidigung,
einige
Regelungen
verändern. Besonders problematisch ist, daß nicht die Richter,
sondern
die
Anklage die Untersuchung leitet, es also keinen investigativen
Richter
gibt.
Außerdem kann das Gericht Verteidigungsanwälte ablehnen oder
ihre Arbeit

unterbrechen, wenn sie sich seiner Meinung nach "aggressiv"
verhalten.

Die Anklage kann mit Zustimmung der Richter der Verteidigung
den Zugang
zu
bestimmten Büchern, Dokumenten, Fotos und anderen
Beweisgegenständen
verweigern. Außerdem kann die Quelle von Aussagen und
Informationen der
Verteidigung gegenüber geheim gehalten werden. Dies hat zur
Folge, daß
das
Tribunal Geheimdienstberichte verwenden kann, auch wenn diese
Informationen
illegal, zum Beispiel durch Telefonüberwachung, Korruption oder
Diebstahl,
erlangt wurden. Eine Nachprüfung oder Gegenuntersuchung seitens
der
Verteidigung wird damit unmöglich gemacht. Auch Repräsentanten
andere
Staaten,
die an dem Konflikt beteiligt waren, können vertrauliche
Informationen
eingeben,
ohne sich selbst einer Befragung unterziehen zu müssen.
Außerdem kann
eine
Anklage "im Interesse der Gerechtigkeit" geheim gehalten
werden, so das
der
Beschuldigte nicht weiß, wogegen er sich verteidigen muß.
Verdächtige
(also noch
nicht Beschuldigte) können 90 Tage ohne Anklage eingesperrt
werden -
Zeit genug
um ein Geständnis zu erzwingen. Geständnisse wiederum haben
auch dann
Bestand,
wenn der Beschuldigte das Gegenteil beweisen kann.

Fazit: Kein nationales Gericht, in den USA oder sonst wo auf
der Welt
arbeitet so
eklatant ungesetzlich und willkürlich wie das
Jugoslawientribunal. Aber
wenn es
gegen die Feinde der USA geht, zählen juristische Prinzipien
nicht mehr.
Für die
Herren der Welt gehört das Recht den Stärksten und Reichsten.
(Übersetzung aus dem Englischen: Oliver Wagner)

Anmerkung:
Der hier leicht gekürzte Artikel von Michel Collon erschien
zuerst in
der
Wochenzeitung der Partei der Arbeit Belgiens "Solidaire" Nr. 15
vom
11.04.2001.



**********************************************************************
***

Anlage 4

Aus: Weißensseer Blätter, hrsg. im Auftrage des Weissenseer
Arbeitskreises
(Kirchliche Bruderschaft in Berlin-Brandenburg) Hefte zu Fragen
aus
Theologie,
Kirche und Gesellschaft, 1/2002 (Jan./März), S. 59-60


GEKAUFTE JUSTIZ ODER VERKAUFTES RECHT?
ZUM STRASBOURGER URTEIL

Am 22. 3. 2001 gab der Kanzler des "Europäischen Gerichtshofes
für
Menschenrechte" ein Pressekommuniqué heraus. Darin teilte er
mit:

"Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte hat
am
22. März 2001 in zwei Urteilen entschieden, daß Deutschland
durch die
Verurteilung von hohen DDR-Funktionären bzw. eines
DDR-Grenzsoldaten
wegen
Tötungsdelikten an der Grenze zwischen beiden deutschen Staaten
Artikel
7 Abs. 1
der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht verletzt hat."

Erst die noch ausstehende Publikation dieser Urteile mit ihrer
Begründung im
Wortlaut wäre die Voraussetzung dafür, es fachjuristisch zu
werten. Der
publizierte
Tenor allerdings läßt bereits jeden juristischen Laien
eindeutig
erkennen, daß sich
der hohe Gerichtshof insbesondere darum bemüht hat, die
Bundesrepublik
Deutschland nicht zu verletzen, und so dürfte das Urteil
weniger
hinsichtlich
rechtlicher Fragen als vielmehr hinsichtlich der Machtfrage
aussagekräftig sein:
Gilt für die BRD europäisches Recht oder gilt für Europa
deutsch-imperialistisches Recht?

Unter der treffenden Überschrift "Der Europäische Gerichtshof
hat sich
der Macht
gebeugt" erklärte der Parteivorstand der DKP: "Mit der
Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofs, die völkerrechtswidrige Praxis der
bundesdeutschen
Gerichte gegen die DDR-Politiker zu sanktionieren, wurde einmal
mehr der

Beweis erbracht, daß ökonomische und politische Macht
Justizentscheidungen
beinflussen." Nicht Recht zu sprechen, sondern den Sozialismus
"als
gesellschaftliche Alternative zum Kapitalismus und als
anzustrebendes
Ziel" zu
kriminalisieren, sei Sinn des Urteils: "Die Verurteilung des
Sozialismus, jetzt auch
durch den Europäischen Gerichtshof, soll offensichtlich
signalisieren,
daß es
jenseits des Kapitalismus keine Alternative geben darf" -
erklärt die
DKP und
betont: "Die Bundesrepublik Deutschland ist die ökonomisch
stärkste
Macht in der
EU, deren Führungsrolle ausgebaut werden soll. Die Justiz hat
diese
Position
gestärkt. Jedes andere Urteil hätte weitreichende Konsequenzen
für die
EU gehabt
... Das Recht ist und bleibt unter diesen
Gesellschaftsbedingungen das
Recht der
Mächtigen. Die Sieger der Geschichte, von 1989/90, wollen die
Geschichte
auch
durch Gerichtsentscheidungen aus ihrer Sicht festschreiben..."

Und ebenfalls wohl begründet überschreiben GRH und
Solidaritätskomitee
ihre
gemeinsame Erklärung zum Urteil: "Strasbourg beugte sich dem
'deutschen
Leitrecht'".

Wir haben uns angewöhnt, Strasbourg mit "s" und "ou " zu
schreiben, weil
wir
anerkennen, was der deutsche Imperialismus verbrecherisch
verspielt hat.
Aber
eben weil Strasbourg sich dem deutschen Leitrecht beugte wäre
es mit
nicht minder
guten Gründen als "Straßburger Urteil" - mit "ß" und "u" zu
bezeichnen.

Denn dieser Richterspruch war nicht nur antikommunistisch,
sondern
überdies
deutschnational.

Das Urteil ist im Geiste nicht nur des ganz allgemeinen
europäischen,
sondern des
höchst spezifischen deutschen Imperialismus verfaßt, der,
nachdem die
grobschlächtige faschistische Methode der "Neuordnung Europas"
nicht zum
Ziele
geführt hat, nun flexibler unter Etikettenschwindel einfach
"europäisch"
nennt, was
germanodominant gemeint ist. Und Europa wird zu spät merken,
worauf es
sich z.B.
auch mit dem Straßburger Urteil eingelassen hat, wenn es
demnächst
vielleicht
nicht wieder unter den Stiefeln deutscher Landser, wohl aber
unter Druck
und
Ausbeutung durch deutsche Ökonomie stöhnen wird.

"Europa" - das heißt der westliche Teil unseres Kontinentes,
der dem
revolutionären Anlauf zu historischem Fortschritt im jüngst
abgeschlossenen
Jahrhundert entgangen war und sich nach der Niederlage des
Faschismus im

zweiten Weltkrieg unter dem Schutz der USA imperialistisch
restauriert
hatte -
hatte insgesamt viel gegen den Sozialismus, aber kaum etwas
gegen die
"deutsche
Teilung" einzuwenden. Nicht nur dem später kriminalisierten,
einst
rennomierten,
europäischen Politiker Andreotti schrieb die westeuropäische
Publizistik
den
Ausspruch zu, er liebe Deutschland so sehr, daß er sich freue,
daß es
gleich zwei
davon gäbe, sondern auch ein besser renommierter Europäer wie
General de

Gaulles äußerte sich in vergleichbarer Richtung. Somit hätte
man von
einem
"Europäischen" Gerichtshof - wäre er dies nicht nur solo titulo
-
hinsichtlich der
einstigen Souveränität der DDR ein Urteil erwarten können, das
zwar dem
antikommunistischen Geist des gesamteuropäischen Imperialismus
entsprochen
hätte, nicht aber dem spezifisch deutschen Hegemonieanspruch
gegenüber
(dem aus
deutscher Sicht) Resteuropa. "Europa" hätte sich den Luxus
leisten
können, nach
dem Untergang sozialistischer Macht auf dem Kontinent dem
geltenden
Völkerrecht
vor deutschnationalistischen Rechtskonstruktionen den Vorrang
zu geben.
Daß der
Straßburger Gerichtshof das nicht wagte, zeigt, daß auch er
europäisch
nennt, was
großdeutsch ist. Womit dann wieder einmal offenkundig würde,
daß die
großdeutsche europäische Ordnung, vor wenig mehr als einem
halben
Jahrhundert
blutig mit militärischer Macht erstrebt und am Widerstand
europäischer
Völker
gescheitert, nunmehr mit ökonomischer Gewalt so sehr realisiert
ist, daß
das
gekaufte Europa die Durchsetzung großdeutscher Interessen als
Recht
ausgibt. -
Armes Europa! H.M.



**********************************************************************